Kredit für den Urlaub?

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Der Urlaub ist neben dem Auto des Deutschen liebstes Kind. Aus bestimmten Gründen kann es vorkommen, dass der benötigte Geldbetrag zur Buchung der Traumreise gerade nicht zur Verfügung steht. Früher wurde für diesen Fall meistens der Dispokredit des Girokontos in Anspruch genommen. Aufgrund der meistens hohen Zinsen für Dispokredite stellt dies allerdings eine recht teure Lösung dar wie Sie hier einem schnellen Vergleich entnehmen können.

Viele Banken haben diesen Markt erkannt und bieten mittlerweile günstige Kredite, speziell zur Finanzierung der Urlaubsreise an. Grundsätzlich handelt sich bei einem Urlaubskredit um einen normalen Bankkredit. Er wird allerdings zu speziellen Konditionen angeboten. So sind günstige Kredite für den Urlaub meistens schon aber einer Darlehenssumme von 500,00 Euro möglich. So lässt sich auch ein Kurzurlaub bequem finanzieren. Damit verbunden ist eine entsprechend geringe Laufzeit. Eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten ist durchaus sinnvoll, da die meisten Menschen einen größeren Urlaub pro Jahr planen. Somit ist der Kredit für den vergangen Urlaub bezahlt und man kann den nächsten Urlaub erneut mit Urlaubskredit zu finanzieren.

Um günstige Kredite für den Urlaub zu finden, sollte man die entsprechenden Angebote genau miteinander vergleichen z.B. auf guenstigekredite.com. Hierzu empfiehlt es sich ein entsprechendes Portal für Kreditvergleiche zu nutzen. Hier lässt sich aus einer Vielzahl von Angeboten schnell und einfach das günstigste finden. Aufgrund der jeweiligen Bearbeitungszeit für den Kredit sollte man darauf achten diesen rechtzeitig vor der Buchung zu beantragen.

Da beim Urlaubskredit kein verwertbarer Gegenwert vorliegt, führen die Banken eine entsprechende Bonitätsprüfung vor. Ein regelmäßiges Einkommen ist dabei Vorrausetzung. Außerdem wird meist auch eine Schufaprüfung durchgeführt. Zum Teil wird im Internet auch die Vermittlung von Urlaubskrediten ohne Schufa angeboten. Dies sind aber meist keine günstigen Kredite, da das höhere Ausfallrisiko durch entsprechende Zinssätze oder den Abschluss von Zusatzverträgen abgesichert wird. Außerdem wird oftmals eine Vorauszahlung de Vermittlungsgebühr verlangt, ohne dass danach eine Vermittlung stattfindet.

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